Bundesjugendvorstand

Bundesjugendvorstand

 

Zur Wahrnehmung allgemeiner Fraktionsinteressen und der besonderen Interessen der jungen DienstnehmerInnen im öffentlichen Dienst sowie zur Durchsetzung deren Interessen hat die FSG/GÖD auf Bundesebene einen Bundesjugendvorstand einzurichten.